NUTZUNGSGEBÜHREN
Vergütung (Lizenz) für die Einräumung von Nutzungsrechten. Abhängig vom Umfang und Nutzung der Illustrationen.
Grundkosten x Nutzungsfaktor = Nutzungsgebühren
Um die Nutzungsgebühren genau zu ermitteln müssen vorab die Nutzungsfaktoren berechnet werden. Diese setzen sich zusammen aus:
-
Nutzungsumfang
-
Nutzungsgebiet
-
Nutzungsdauer
-
Nutzungsintensität
= Nutzungsfaktor
Alle 4 Faktoren Zusammen ergeben den Nutzungsfaktor der mit den Basiskosten malgenommen wird.
NUTZUNGSFAKTOR
Nutzungsart
Nutzungsgebiet
Nutzungsdauer
Nutzungsumfang
einfach
Der Auftraggeber kann den Entwurf nutzen, der Entwerfer darf auch weiteren Personen Nutzungsrechte einräumen
ausschließlich
Der Auftraggeber ist allein Nutzungsberechtigt
regional
national
europaweit
weltweit
1 Jahr
5 jahre
10 Jahre
unbegrenzt
gering NUR Werbung, KEIN Verkauf, KEINE digitale Nutzung
mittel NUR Werbung, KEIN Verkauf, KEINE digitale Nutzung
gross Verkauf zugelassen und KEINE digitale Nutzung
umfangreich Verkauf zugelassen und digitale Nutzung
FAKTOR
0.2
1.0
0.1
0.3
1.0
2.5
0.1
0.3
0.5
1.5
0.1
0.3
0.7
1.0
Nutzungsumfang genauer definiert:
Richtet sich nach der Auflagenhöhe, Zielgruppengröße, Nutzung für ein oder mehrere Medien, etc.
-
gering= einmalige Nutzung z.B. als Tattoomotiv, Motiv für Einladung einmaliger Anlässe
-
mittel= umfasst Printmedien, Werbeflyer, Werbeplakate, Einladungen für wiederkehrende Veranstaltungen, Namensschilder für mehrmaligen Gebrauch, geringe Auflage
-
groß= umfasst Printmedien, Buchillustrationen, CD-Cover, Fachbroschüren, mittlere Auflage
-
umfangreich= umfasst Printmedien und digitale Medien, Buchillustrationen für Print und eBooks, CD-Cover auf für Downloads, Illustrationen für Websites oder Videos, hohe Auflagen.
Berechnungsbeispiel - minimale Nutzung
Nutzungsart
+Nutzungsgebiet
+Nutzungsdauer
+Nutzungsumfang
einfach
regional
1 Jahr
gering
0.2
0.1
0.1
0.1
0.5 = Nutzungsfaktor
Prozentuale Beteiligung am Verkaufserlös
Je nach Produkt und Stückzahlenerwartung ist die Umsatzbeteiligung zwischen 5-10% vom Brutto Verkaufspreis verhandelbar. Bei ausgesprochen wertvollen Produkten mit geringen Stückzahlen werden 30% vereinbart. Bei Produkten mit ausgesprochen hohen Auflagen können fallweise niedrigere Prozentsätze 3-5% vereinbart werden.