top of page

NUTZUNGSGEBÜHREN

Vergütung (Lizenz) für die Einräumung von Nutzungsrechten. Abhängig vom Umfang und Nutzung der Illustrationen.

Grundkosten x Nutzungsfaktor = Nutzungsgebühren

Um die Nutzungsgebühren genau zu ermitteln müssen vorab die Nutzungsfaktoren berechnet werden. Diese setzen sich zusammen aus:

  1. Nutzungsumfang

  2. Nutzungsgebiet

  3. Nutzungsdauer

  4. Nutzungsintensität
    Nutzungsfaktor

Alle 4 Faktoren Zusammen ergeben den Nutzungsfaktor der mit den Basiskosten malgenommen wird. 

NUTZUNGSFAKTOR

Nutzungsart

Nutzungsgebiet

Nutzungsdauer

Nutzungsumfang

einfach

Der Auftraggeber kann den Entwurf nutzen, der Entwerfer darf auch weiteren Personen Nutzungsrechte einräumen

ausschließlich

Der Auftraggeber ist allein Nutzungsberechtigt

regional

national

europaweit

weltweit

1 Jahr

5 jahre

10 Jahre

unbegrenzt

gering  NUR Werbung, KEIN Verkauf, KEINE digitale Nutzung

mittel NUR Werbung, KEIN Verkauf, KEINE digitale Nutzung

gross Verkauf zugelassen und KEINE digitale Nutzung

umfangreich Verkauf zugelassen und digitale Nutzung

FAKTOR

0.2

1.0

0.1

0.3

1.0

2.5

0.1

0.3

0.5

1.5

0.1

0.3

0.7

1.0

Nutzungsumfang genauer definiert:

 

Richtet sich nach der Auflagenhöhe, Zielgruppengröße, Nutzung für ein oder mehrere Medien, etc.

  • gering= einmalige Nutzung z.B. als Tattoomotiv, Motiv für Einladung einmaliger Anlässe

  • mittel= umfasst Printmedien, Werbeflyer, Werbeplakate, Einladungen für wiederkehrende Veranstaltungen, Namensschilder für mehrmaligen Gebrauch, geringe Auflage

  • groß= umfasst Printmedien, Buchillustrationen, CD-Cover, Fachbroschüren, mittlere Auflage

  • umfangreich= umfasst Printmedien und digitale Medien, Buchillustrationen für Print und eBooks, CD-Cover auf für Downloads, Illustrationen für Websites oder Videos, hohe Auflagen.

Berechnungsbeispiel - minimale Nutzung

Nutzungsart

+Nutzungsgebiet

+Nutzungsdauer

+Nutzungsumfang

einfach

regional

1 Jahr

gering

0.2

0.1

0.1

0.1

0.5 = Nutzungsfaktor

Grundkosten (100) x Nutzungsfaktor (0.5) = Nutzungsgebühren 50€

Prozentuale Beteiligung am Verkaufserlös

Je nach Produkt und Stückzahlenerwartung ist die Umsatzbeteiligung zwischen 5-10% vom Brutto Verkaufspreis verhandelbar. Bei ausgesprochen wertvollen Produkten mit geringen Stückzahlen werden 30% vereinbart. Bei Produkten mit ausgesprochen hohen Auflagen können fallweise niedrigere Prozentsätze 3-5% vereinbart werden.

bottom of page